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ArbG Bochum, 27.10.2011 - 4 Ca 1120/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 27.10.2011 - 4 Ca 1120/11
- LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 905/12
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 905/12
Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung per Telefax - Sendebericht mit …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 27. Oktober 2011 - 4 Ca 1120/11 - wird hinsichtlich des geltend gemachten Restlohns für den Monat März 2011 in Höhe von 179, 87 Euro brutto nebst Rechtshängigkeitszinsen als unzulässig verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.